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FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Eltern-ABC (Bitte HIER klicken!).

Wir wollen in den Landkreis Darmstadt-Dieburg ziehen und interessieren uns für Ihre Schule. Besteht freie Schulwahl für mich oder ist die Entscheidung wohnortsgebunden?

Die Entscheidung welche Grundschule für Sie zuständig ist ergibt sich aus dem Wohnort. Die Grundschule im Schuldorf-Bergstraße ist in Seeheim-Jugenheim zuständig für die Ortsteile Jugenheim, Ober-Beerbach, Balkhausen und Steigerts und Stettbach. Die Tannenbergschule in Seeheim ist zuständig für die Ortsteile Seeheim und Malchen.

Wir wohnen nicht Ihrem Schulbezirk, möchten unser Kind aber dennoch bei Ihnen einschulen lassen. Wie müssen wir vorgehen?

Grundsätzlich ist es so, dass jedem Ort bzw. Wohnbezirk eine bestimmte Grundschule zugeordnet ist. Diese Grundschule schreibt im Herbst eines Jahres alle Kinder an, die im darauffolgenden Jahr schulpflichtig werden.
Bei diesem Anmeldungstermin in Ihrer zuständigen Grundschule können Sie den Wunsch auf Einschulung Ihres Kindes in einer anderen Schule äußern.
Es gibt für diese Fälle einen sogenannten Gestattungsantrag auf dem Sie die Gründe des Wechsels angeben müssen. Dieser Antrag muss von den Schulleitungen der abgebenden und der aufnehmenden Schule akzeptiert werden. Dann geht dieser Antrag an das zuständige Staatliche Schulamt. Dort wird entschieden, ob dem Antrag stattgegeben wird.

Wie und wann muss ich mit der Grundschule in Kontakt treten, wenn ich mein Kind einschulen lassen will?

Falls sich Ihr Kind im letzten Kindergartenjahr befindet und im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig wird, werden Sie automatisch von der für Ihren Schulbezirk zuständigen Schule angeschrieben.
Falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, müssen Sie in der zuständigen Grundschule vorstellig werden. Die Termine erfahren Sie über die Aushänge in den Kindergärten. Bitte melden Sie Ihr Kind bei Interesse auch dann an, wenn Sie noch unsicher sind, ob es tatsächlich vorzeitig eingeschult werden soll.

Wie und wann werde ich informiert, ob ich mein Kind vorzeitig einschulen kann?

Der schulärztlichen Untersuchung in der Grundschule, folgen Hospitationen in den Kindergärten und viele gemeinsame Veranstaltungen. Bis Ende Mai werden wir Sie informieren, ob eine frühzeitige Einschulung sinnvoll ist.

Warum finden die Schulanmeldungen fast ein Jahr vor der Einschulung statt?

Die Schulanmeldungen finden so frühzeitig statt, um festzustellen, ob ein Kind, das Deutsch nicht als Muttersprache hat, vor der Einschulung sprachlicher Förderung bedarf. Diese Förderung findet dann im Bedarfsfall in sogenannten Vorlaufkursen statt.

Wir ziehen in Ihren Schulbezirk und unser Kind besucht derzeit noch eine Grundschule in einer anderen Stadt, was muss ich beachten?

Bitte machen Sie zwecks Anmeldung einen Termin mit unserem Sekretariat aus.

Wie und wann werde ich über die Möglichkeiten der weiterführenden Schulen unterrichtet?

Im November findet im Schuldorf in der Gesamtschule ein Elternabend statt, der über die Möglichkeiten der weiterführenden Schulzweige im Schuldorf informiert. Sie werden durch einen Elternbrief über den genauen Termin unterrichtet. Dann folgen nach den Herbstferien Informationen vom Staatlichen Schulamt in Darmstadt über Infoabende und Tage der "offenen Tür" weiterführender Schulen unseres Landkreises. Zu Beginn des 2. Halbjahres der 4. Klasse bekommen Sie von uns ein Anmeldeformular auf denen Sie die gewünschte weiterführende Schule angeben (mit Erst- und Zweitwunsch). Diese Unterlagen werden erfasst und an die entsprechende Schule weitergeleitet. Die Bestätigung über die Aufnahme erhalten Sie dann direkt von den aufnehmenden Schulen.

Elternabende / Elternbeirat

Der Elternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.

Zum ersten Elternabend einer ersten Klasse lädt die Grundschule ein. Zu allen weiteren Elternabenden lädt dann der gewählte Elternbeirat - in Abstimmung mit der Klassenlehrerin - ein. Der Klassenelternbeirat wird auf 2 Jahre gewählt. In den dritten Klassen finden dann auch wieder Wahlen statt zu denen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 10 Tagen eingeladen werden muss.

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