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Elternvertreter sein – Was bedeutet das?

Das Amt bietet eine gute Gelegenheit, im Bereich der Elternmitwirkung zusammen mit anderen in der Schulgemeinde (Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern) die Schule im Interesse aller Schüler und Lehrer mitzugestalten. Viele Elternvertreter stellen fest, dass sie auch für sich selbst Neues lernen und interessante Erfahrungen sammeln.

Elternvertreter...

  • werden für 2 Jahre gewählt (sie bleiben solange im Amt, bis neu gewählt wird oder sich
    eine neue Klasse bildet),
  • berufen mindestens einmal im Schulhalbjahr einen Elternabend ein und übernehmen die
    Gesprächsleitung,
  • sind Ansprechpartner für Eltern und Lehrer bei Fragen und Themen, die die gesamte Klasse
    oder einen Teil betreffen,
  • vertreten die Interessen der Kinder und Eltern und tragen so zu deren Verwirklichung bei
  • sind nicht das Sprachrohr eines Einzelnen!
  • leiten Informationen weiter,
  • sind Mitglied im Schul-(Zweig)elternbeirat und nehmen an den Sitzungen der Elternvertreterversammlungen der jeweiligen Stufe sowie der jährlichen Gesamtelternvertretersitzung teil. Sie informieren über Sitzungsergebnisse und bringen Punkte aus der eigenen Klasse ein,
  • unterstützen die Lehrer/in bei der Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür, Webseite, Zeitungsartikel....), leiten anfallende Aufgaben an die Elternschaft weiter und verteilen sie,
  • können Erfahrungen und Meinungen mit anderen Eltern (aller Klassenstufen) austauschen und Kontakte zur Elternschaft, bzw. den Elternvertretern, pflegen (z.B. Elternstammtisch),
  • sehr empfehlenswert ist die Anfertigung einer Adressliste (mit Email und Telefonnummer) um einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Achtung: Datenschutz! Alle Eltern müssen damit einverstanden sein!